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Compliance sei Dank!

von Christoph Edenhauser & Markus Feistritzer

Die Zeiten, in denen Bestechungszahlungen als Betriebsausgaben geltend gemacht wurden durften, sind schon lange vorbei. Bei genauerer Betrachtung bleibt aber trotz verpflichtender Regelkonformität oft noch ein Hintertürchen offen. Durch das Einführen von „Compliance“ wird versucht, Unrechtmäßigkeiten durch „Zuverlässigkeit“ vorzubeugen oder den „Gaunern“ zumindest schnellstmöglich auf die Schliche zu kommen. Was es mit der vielzitierten Compliance und Rechtstreue tatsächlich auf sich hat, nehmen wir heute kritisch unter die Lupe.

KORRUPTION IST (K)EIN KAVALIERSDELIKT

Der ursprünglich im Bankwesen und Gesundheitsmanagement verwendete englische Begriff steht ganz simpel für die Einhaltung von Gesetzen, Regeln und Normen. Eine detaillierte Erklärung zur ursprünglichen Verwendung finden Sie im Gabler Wirtschaftslexikon. Mittlerweile wird der Begriff in der Wirtschaft breit verwendet, wie beispielsweise IT-Compliance, Tax Compliance - kontrolliert vom Compliance Officer mit Hilfe von Compliance Management Systemen.

Prof. Dr. Fischer, Bundesrichter in Karlsruhe, beschreibt das Ergebnis dieser Entwicklung der letzten 20 Jahren als "weltmeisterliche Compliance-Industrie". Und das Überleben in dieser Industrie ist bei weitem kein Kinderspiel, sondern viel mehr eine Sisyphos-Aufgabe. "Hinter jeder Regel lauern zehn Varianten ihres Missbrauchs, hinter jeder Geste des Vertrauens zehn Lügen, hinter jeder Gewohnheit zehn Tricks zur Umgehung." Und kaum ist man compliant, ändert sich das zu Grunde liegende Regelwerk auch schon wieder (zB. nach Basel I kam Basel II). Weiters beschreibt Fischer Compliance als „Rechtstreue, Konformität, Marktgerechtigkeit, gutes Gewissen, Unangreifbarkeit. Compliance ist eine Lebenseinstellung, eine Struktur, ein Prinzip des Geistes und des GmbH-Rechts, und des Wertpapierhandelsgesetzes sowieso." (Fischer 2016: o.S.)

Wer im "Compliance-Dschungel" den Überblick behält, alles weiß und alles beachtet, darf sich mit dem Titel „Compliance-Officer“ schmücken. Der Boss auf diesem Gebiet darf sich gar „Chief Compliance Officer“ nennen. Die Einführung von Compliance ist manchmal gleichbedeutend mit der Schaffung einer Abteilung, die dafür sorgt, dass der Kopf der Geschäftsführung nicht rollt, heißt es in der Kolumne von Thomas Fischer. Wenn Compliance im Sinne des Anstandes, der Ehrlichkeit und Rechtstreue genützt wird, ist dies unser aller Vorteil – nicht aber, wenn Compliance als undurchdringliches System zur Vertuschung von Fehlern, zur Abwälzung von Verantwortung und für Kontrollmängel missbraucht wird, so Fischer weiter. Denn grundsätzlich kam die deutsche Rechtsprechung nach langer Prüfung letztendlich zu folgendem Schluss: „Wer ein Unternehmen führt, kann nicht vertraglich jede Verantwortung für kriminelles Fehlverhalten auf Dritte, heißt Untergebene, abwälzen“. Für den ganzen Artikel klicken Sie bitte hier.

(NICHT) GELEBTE COMPLIANCE IN DER PRAXIS

Wie kommt es – trotz strikter Regeln, nationaler und internationaler Gesetze und Vorschriften – immer wieder zu  Veruntreuung von Geldern in Milliardenhöhe, Schwarzgeld-Skandalen und dergleichen? Ab welcher Wertgrenze endet „wohltätiges Beschenken“ und ab wann beginnt die Bestechlichkeit? Ist Käuflichkeit gar ein recht dehnbarer Begriff? Dass Korruption auch hierzulande weit verbreitet ist, schildert der in Welt online veröffentlichte Beitrag. Darin wird festgehalten, dass es in den letzten Jahren signifikant viele Betrugsfälle in deutschen Unternehmen gab. Das kommt unter anderem auch daher, dass  jeder vierte Arbeitnehmer zwar über entsprechende Regelwerke informiert ist, die Vorschriften allerdings oft nicht allzu ernst genommen werden. 17% der Befragten sagten, Compliance Richtlinien fehlen in ihren Firmen gänzlich. Und 23% der Befragten gaben sogar an, sich unter dem Begriff Compliance nichts vorstellen zu können (Czycholl 2015: o.S.).

Weiteres Ergebnis der Studie: 79% der Unternehmen veranstalten zwar Compliance-Schulungen, aber nur ca. zwei Drittel der Firmen kontrollieren die Einhaltung der festgelegten Regeln. Auch wurde nur von ca. 51% ein Prozess für den Umgang bei Zuwiderhandeln festgelegt (Czycholl 2015: o.S.).

IST DER RUF ERST RUINIERT …

… lebt sich´s völlig ungeniert! Doch soweit wollen es deutsche Unternehmen gar nicht erst kommen lassen: 75% der im Zuge der Recommind-Studie befragten Führungskräfte sind der Meinung, dass der drohende Reputationsverlust einer der Hauptmotivatoren für die Durchsetzung von Compliance sei. Der Chief Compliance Officer von Nestlé Deutschland, Steffen Just, formuliert es so: „Unser Ziel ist es, den Ruf unserer Marke zu schützen. Für einen Konzern wie Nestlé stellt sich nicht die Frage nach der Notwendigkeit von Compliance. Compliance ist ein Muss“ (Czycholl 2015: o.S.).

Der beträchtlichen Rufschädigung ist sich wohl auch der Technologiekonzern Siemens bewusst. Um Schadensbegrenzung zu betreiben, wurde der einstige Korruptionsskandal vorbildlich aufgearbeitet: Der Vorstandsvorsitzende und der Aufsichtsrat wurden aus ihren Ämtern enthoben und die entsprechenden Führungskräfte mussten sich vor Gericht für die Missstände rechtfertigen. Außerdem wurde ein neues Compliance-System vorgestellt, das mittlerweile global anerkannt ist, heißt es in dem genannten Artikel (für ausführliche Informationen klicken Sie bitte hier).

 

In diesem  Sinne: "Bleiben Sie compliant!"

 

Ihr,

Markus Feistritzer & Christoph Edenhauser

  

 

VERZEICHNIS UND WEITERFÜHRENDE INFORMATION:

Begriffserklärung von Compliance im Gabler Wirtschaftslexikon

Fischer, Thomas: Zum Glück gibt es Compliance, 2016, in: Zeit online

Czycholl, Harald: Wozu ist Compliance da, wenn sie keiner beachtet?, 2015, in: Welt online

 

von Christoph Edenhauser & Markus Feistritzer | Kategorien: Prozessmanagement

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